Restaurant Meena Kumari
Gutschein für dein Lieblingsort
Prenzlauer Berg goes India! Unser indisches Restaurant Berlin ist ein überzeugter Verfechter des Slow Food und bietet Ihnen das perfekte Ambiente für ein bewusstes und genussvolles Essvergnügen. Wie für einen Raja (König) in seinem Haveli (Palast), wird sich auch bei uns Zeit gelassen für das perfekte Mahl. Für unsere indischen Köche ist Kochen nicht einfach ein Beruf, sondern Berufung und echte Leidenschaft gleichermaßen. Gerichte aus Südostasien hier in Deutschland zu kochen, bedeutet für sie, Brücken zwischen Menschen und Völkern zu schlagen. Aus frischen Zutaten bereiten sie liebevoll selbst kreierte Spezialitäten zu, wie Sie sie sonst nirgendwo in Berlin finden werden. Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich, je nach Saison, von immer neuen Geschmackserlebnissen überraschen. Ein Essen beim Inder am Prenzlauer Berg wird zu einem Fest für alle Sinne werden. Genießen Sie einen romantischen Abend zu zweit, laden Sie Ihre Freunde in unser indisches Restaurant ein oder besuchen Sie uns mit der ganzen Familie – auf unserer vielseitigen Speisekarte ist garantiert für jeden Geschmack und jeden Anlass das Richtige dabei!
Oder ein Berlin Gutschein für alle Lieblingsorte
Die B-CARD – Zur langfristigen Unterstützung
Du unterstützt mit dem Kauf eines Gutscheins deinen ausgewählten Lieblingsort. Der Gutschein ist nur dort gültig.
Achtung: Der Gutschein-Betrag wird eins zu eins weitergegeben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der derzeitigen Verordnungen des Landes Berlin zur Eindämmung des Coronavirus der Lieblingsort derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen sein kann und deshalb die Gefahr besteht, dass der Lieblingsort den Betrieb nicht mehr aufnehmen kann und einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen muss. Mit dem Erwerb eines Gutscheins besteht deshalb das Risiko, dass eine Einlösung des Gutscheins und/oder eine Rückzahlung nicht erfolgen wird. Helfen.Berlin schließt jegliche Haftung aus und weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Lieblingsort und dem Gutscheinkäufer entsteht.